In Ihrem Vortrag erläutert Dr.in Maria-Luise Plank grundlegende Patientenrechte in Österreich, darunter die freie Arzt- und Apothekenwahl, das Recht auf Information, Einsicht in die Krankengeschichte und Mitentscheidung bei Therapien.
Bei vermuteten Behandlungsfehlern werden Dokumentation, Patientenanwaltschaft und Schlichtungsstellen empfohlen, wobei grundsätzlich eine dreijährige Verjährungsfrist gilt; außerdem werden Rechte von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben angesprochen.
Titel der Folge 1: Allgemeine Patientenrechte